Kennzeichnung

RAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen mit Kennzeichnung

Das Gütezeichen ist in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes mit der Nummer 307 75 347 eingetragen. Es wird mit fünf zusätzlichen Ziffern gekennzeichnet, welche die Herkunft des Verkehrszeichens erkennen lassen.

Als Kennzeichen des Gütezeichenbenutzers gilt die ihm verliehene zweistellige Kennziffer, für Quartal und Jahr ist eine dreizifferige Zahl angegeben, deren erste Ziffer für das Quartal steht.

Diese Kennzeichnung ist in das weiße Feld oberhalb des RAL-Logos einperforiert.

Die Kennziffern sind in den Detailangaben im Mitgliederverzeichnis aufgeführt.

Bis 2007 wurde das Gütezeichen in der unten dargestellten Form eingesetzt. Die Umstellung auf neue Gestaltungsvorgaben des RAL erfolgte ab 2008.

Die Kennzeichnung ist hier in das weiße Feld oberhalb des roten Dreiecks einperforiert. Der Ziffernblock rechts neben dem Gütezeichen ist die Angabe des Herstelljahres. Ab 2008 ist diese Angabe in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung ersichtlich.

RAL-Gütezeichen – zusätzliche Angaben ab 2014

Das RAL-Gütezeichen wird in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung ab 2014 zusätzliche Informationen über das Verkehrszeichen zur Verfügung stellen. Die bekannte Perforation mit Kennziffer, Quartal und Herstelljahr bleibt dabei bestehen. Erweitert wird die Siegelmarke um eine zusätzliche Angabe zur angenommenen Nutzungsdauer des Verkehrszeichens.

Dabei handelt es sich nicht um die Angabe eines Gewährleistungszeitraums, sondern es wird vielmehr eine Information aus der Produktzulassung der Reflexfolienhersteller aufgegriffen, die diese im Zuge des CE-Zertifizierungsprozesses angeben müssen.

Des Weiteren kann durch die entsprechende Lochung direkt die Reflexionsklasse des Verkehrszeichens (RA1, RA2 oder RA3) abgelesen werden. Dies war bisher nur über das Wasserzeichen in der Reflexfolie und deren CE-Kennzeichnung auf der Vorderseite möglich.

Die zusätzlichen Angaben sollen eine Hilfestellung für den Anwender sein, um die erforderlichen Aufgaben der Verkehrsschau und in der Bestandpflege der Verkehrszeichen wahrzunehmen. Für deren Durchführung wird auf die FGSV-Regelwerke zur Durchführung von Verkehrsschauen und der Qualitätssicherung von dauerhaft verwendeten Verkehrsschildern sowie der Inventarisierung der Beschilderung und Markierung an Straßen verwiesen:

  • Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen (M DV, Ausgabe 2013, FGSV-Nr. 389)
  • Merkblatt zur Qualitätssicherung von dauerhaft verwendeten Verkehrsschildern (M QVS, Ausgabe 2008, FGSV-Nr. 309)
  • Hinweisen für die Inventarisierung der Beschilderung und Markierung an Straßen (Ausgabe 1995, FGSV-Nr. 347)

Inhaltsangaben zu den Regelwerken finden Sie auf den Seiten des FGSV-Verlages.

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RAL-Gütezeichen und CE-Kennzeichen

Seit dem 01.01.2013 ist die CE-Kennzeichnung von ortsfesten vertikalen Verkehrszeichen nach dem Mandat M111 der europäischen Kommission in Verbindung mit der Bauproduktenrichtlinie* verbindlich anzubringen. Die Koexistenzphase, in der die Kennzeichnung noch nicht verpflichtend war, ist somit abgelaufen.

Mit den Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen, Ausgabe 2011, (TLP VZ) werden die Anforderungen der europäischen Norm DIN EN 12899-1:2008-02 sowie weitere nationale Vorgaben umgesetzt. Zur vollständigen Kennzeichnung nach TLP VZ gehört die Adressangabe des Herstellers, der das Bauprodukt in Verkehr bringt und sein CE-Kennzeichen darauf anbringt.

Nur mit der Anbringung des RAL-Gütezeichens und des CE-Kennzeichens wird der Nachweis des vollständigen Anforderungsprofils nach der TLP VZ erbracht und somit die Einhaltung europäischer Anforderungen nach DIN EN 12899-1 und nationaler Anforderungen gewährleistet. Mit der Anwendung der Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 628) wird der Qualitätsnachweis für die nationalen Anforderungen erbracht. Damit ist auch sichergestellt, dass dort, wo nach DIN EN 12899-1 erforderlich, die für Deutschland gültige Klassenauswahl getroffen wurde.

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* Wurde zum 01.07.2013 ersetzt durch die Bauproduktenvorordnung.

Gütesicherung durch Rückverfolgbarkeit

Für die Zeichen 205 und 250 wurde eine erweiterte Kennzeichnung definiert, die es erlaubt nachzuvollziehen, ob diese Zeichen durch das spätere Anbringen eines Sinnbildes modifiziert worden sind. Häufig konnte beobachtet werden, dass solche Modifizierungen nicht mehr von Firmen mit güteüberwachter Produktion und auch nicht mit zugelassenen Materialien und nicht mit amtlichen Sinnbildern ausgeführt wurden.

Die erweiterte Kennzeichnung für diese Zeichen besteht darin, dass zusätzlich zu der bekannten Perforation des Gütezeichens mit Kennziffer, Quartal und Herstelljahr die Zeichennummer 205 oder 250 eingeprägt wird.

Damit kann nachgewiesen werden, ob ein Zeichen 205 oder 250 von Dritten verändert wurde, nachdem es das Werk des zertifizierten Herstellers verlassen hat. Alle übrigen Bildnummern der Ronden oder Dreiecke mit rotem Rand, die durch einen Gütezeichen-Hersteller gefertigt wurden, haben keine zusätzliche Kennzeichnung im Gütezeichen.