Produkte - Werkstoffe

1. Reflexfolie

Es dürfen nur von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) freigegebene Materialien/Materialkombinationen verwendet werden, die vorderseitig eine entsprechende Kennzeichnung tragen. Die Freigabe gilt nur in Verbindung mit geprüften Bildträgermaterialien.

Die Aufsichtfarben müssen nach den 'Technischen Lieferbedingungen für ortsfeste vertikale Verkehrszeichen' (TLP VZ, Ausgabe 2011) den normativen Anforderungen der DIN EN 12899-1:2008-02 entsprechen. Gleiches gilt für die spezifischen Rückstrahlwerte, für die bei den mikroprismatischen Reflexstoffen weiter Bezug auf das europäische Bewertungsdokument EAD 120001-01-0106 genommen wird. Alle europäischen Anforderungen stimmen mit den nationalen Normen DIN 6171:2011-11 (Aufsichtfarben für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) und DIN 67520:2013-10 (Retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung - Lichttechnische Mindestanforderungen an Reflexstoffe) überein, die z.B. für den Geltungsbereich temporärer Beschilderung weiterhin Anwendung finden. 

Die Gütebestimmungen der Gütesicherung RAL-GZ 628 'Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen' der Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrszeichen e.V. in Hagen sind zu beachten und zu erfüllen.

Reflexfolien werden aufgrund ihrer lichttechnischen Eigenschaften in drei Reflexions-Klassen (RA1, RA2 und RA3) eingeteilt. Diese sind charakteristisch für die Anforderungen an den spezifischen Rückstrahlwert (RA), der maßgebend für die Wahl der Reflexfolie ist.

Aufgrund ihrer unterschiedlichen Konstruktion wird der Reflexfolien-Aufbau (Aufbau A, Aufbau B und Aufbau C) unterschieden. Die Definition der Reflexfolien-Aufbauten ist der DIN 67520 (Anhang A) zu entnehmen.

Die Klasse RA1 umfasst Ausführungsarten basierend auf dem Reflexfolien-Aufbau A und C.
Die Klasse RA2 umfasst Ausführungsarten basierend auf den Reflexfolien-Aufbauten B und C.
Die Klasse RA3 umfasst Ausführungsarten basierend auf dem Reflexfolien-Aufbau C.

2. Bildträger

Das Material besteht aus den Aluminiumlegierungen EN AW-3005, EN AW-5251 oder EN AW-5754. Für Standardverkehrszeichen (profilverstärkt oder Flachschild) können auch zugelassene Aluminium-Verbundwerkstoffe eingesetzt werden. Die Zugfestigkeit der Bildträger für flache und profilverstärkte Schilder beträgt mindestens 200 N/mm2, für randverformte Schilder 155 N/mm2.
Die Rückseite der Schilder ist nach Güteanforderungen an Verkehrszeichen für ortsfeste Beschilderung grau (Grau B) zu lackieren.

Formen der VZGrößen der VZ                         Mindestblechdicken (mm)                                 
    flache VZVZ
randverformt
oder
abgekantet
VZ
profilverstärkt
VZ
im
Rohrrahmen
  (mm)(m²)AluminiumVerbund-
werkstoff
AluminiumAluminiumVerbund-
werkstoff
AluminiumVerbund-
werkstoff
RondenØ≤ 750
≤ 1050
 2,0
3,0
3,0
4,0
1,75
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
3,0
4,0
AchteckeH≤ 750
≤ 1050
 2,0
3,0
3,0
4,0
1,75
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
3,0
4,0
DreieckeSL≤ 900
900 < SL ≤ 1260
 2,0
3,0
3,0
4,0
1,75
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
3,0
4,0
Pfeilweg-
weiser,
Wegweiser
H≤ 350
350 < H ≤ 500
> 500

F ≤ 1,0
F > 1,0
2,0
2,0
3,0
-
-
-
1,75
2,0
3,0
2,0
2,0
3,0
-
-
-
2,0
2,0
3,0
-
-
-
RechteckeSL≤ 1050
1050 < SL ≤ 2000
> 2000
F ≤ 0,55
0,55 < F ≤ 1,1
F > 1,1
2,0
2,0
3,0
3,0
3,0
4,0
1,75
2,0
3,0
2,0
2,0
3,0
2,0
2,0
-
2,0
2,0
3,0
3,0
3,0
4,0
QuadrateH≤ 840
840 < SL ≤ 1000
> 1000
 2,0
3,0
3,0
3,0
4,0
4,0
1,75
2,0
3,0
2,0
2,0
3,0
2,0
2,0
-
2,0
2,0
3,0
3,0
4,0
4,0

Ø = Durchmesser, SL = Seitenlänge, H = Höhe.
Toleranzen für die Blechdicken der Verkehrszeichen nach obiger Tabelle sind im Rahmen der Walztoleranzen nach DIN EN 485-4 zulässig.

3. Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmittel

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt mit Rohrpfosten aus Stahl- oder Aluminiumrohren. Für Rohrrahmen sind Stahlrohre zu verwenden.

Rohrpfosten und Rohrrahmen einschließlich Befestigungsmittel sind nach IVZ-Norm herzustellen. Die Pfosten sind oben mit einer Kunststoffkappe wasserdicht zu verschließen. Um die Pfosten verdrehsicher einbauen zu können, sind am unteren Ende zwei Bohrungen anzubringen, durch die ein 12 mm Queranker mit einer Länge von 200 mm durchzuführen ist. Der Queranker ist Bestandteil des Pfostens bzw. Rohrrahmens.