Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen - IVZ-Norm 2022

In der IVZ-Norm 2022 werden die Grundlagen für die Aufstellung von Standardverkehrszeichen gemäß den Anforderungen nach DIN EN 12899-1 und nach TLP VZ beschrieben.

Im Fokus der Überarbeitung der IVZ-Norm stand die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik und die Aktualisierung der bezogenen Regelwerke und den damit verbundenen Anforderungen. Beispielhaft seien die Herstellerqualifikation für das Schweißen nach der Normenreihe DIN EN 1090 oder die Grundsätze zur passiven Sicherheit von Aufstellvorrichtungen nach ARS 02/2022 erwähnt.

Zur Ausgabe 2022 der IVZ-Norm wurde 2024 ein Nachdruck erstellt, mit dem Fehlerkorrekturen vorgenommen wurden. Der korrigierte Nachdruck ist ab Mai 2024 verfügbar. Besteller der Druckfassung 2022 erhalten eine kostenlose Ersatzlieferung.

Sie können die IVZ-Norm bequem in unserem Shop online bestellen.

Digitale Inventarisierung von Verkehrszeichen

Die Inventarisierung von Verkehrszeichen ist häufig sehr aufwändig und erfolgt noch weitestgehend manuell. Die digitale Verwaltung von Verkehrszeichen vereinfacht die Wartung und Pflege des Schilderbestandes. Lesen sie unsere aktuelle Mitteilung zur digitalen Inventarisierung für weitere Informationen über diese zusätzliche Funktionalität für alle gütegesicherten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

Link zu den Mitteilungen.

 

Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. (GVZ)

Gütezeichen stehen für stetig und neutral überwachte Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Sie werden von RAL auf der Grundlage der "Grundsätze für Gütezeichen" anerkannt und stehen für Verbraucherschutz in fast allen Lebensbereichen.

Die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. (GVZ) ist die von RAL anerkannte Organisation zur Durchführung der Gütesicherung für diese Produktgruppe. Dies wird durch das Anbringen des RAL Gütezeichens auf dem Produkt dokumentiert.

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) darf die Ausführung der Verkehrszeichen nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen. Im Jahr 1960 hat der damalige Bundesminister für Verkehr in seinen Zuständigkeitsbereich das RAL Gütezeichen für Verkehrszeichen eingeführt. Zum gleichen Zeitpunkt erkannte er die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. an und hat den von ihr aufgestellten Gütebestimmungen zugestimmt. Somit gelten diese als anerkannte Gütebedingungen im Sinne der VwV-StVO.

Die Güte- und Prüfbestimmungen, Ausgabe Mai 2010, sind so abgefasst, dass sie unter Einbeziehung der Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ) neben den nationalen Anforderungen auch die Anforderungen aus der europäischen Normung nach der EN 12899-1 (Ortsfeste, vertikale Straßenverkehrszeichen) und die Konformitätsanforderungen nach der Bauproduktenverordnung beinhalten. Das Gütezeichen dokumentiert somit, dass mit dem Gütezeichen gekennzeichnete ortsfeste, vertikale Straßenverkehrszeichen alle nationalen Anforderungen sowie alle freiwilligen Anforderungen der EN 12899-1 erfüllen.
Zum Nachweis der Konformität mit den mandatierten Eigenschaften der EN 12899-1 muss das CE-Kennzeichen angebracht werden.

Video: RAL Erklärfilm in 80 Sekunden

Wer ist RAL?

Seit 1925 verlassen sich Verbraucher, Unternehmen, Industrie und Handel auf RAL. Zuverlässigkeit, Neutralität, Vertrauenswürdigkeit und Aktualität: Das sind Eigenschaften, die sich Verbraucher und Unternehmen von einer Kennzeichnung wünschen. Gefragt ist eine sichere Orientierung in einem ständig wachsenden Angebot von Waren und Dienstleistungen. RAL GÜTEZEICHEN erfüllen diese Anforderungen vollständig.