Über uns

Die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. (GVZ) ist die von RAL anerkannte Organisation zur Durchführung der Gütesicherung für diese Produktgruppe. Dies wird durch das Anbringen des RAL-Gütezeichens dokumentiert.

In dem Merkblatt "Das System der RAL Gütesicherung - Unsere Werte und Grundlagen" des RAL finden Sie Informationen zu allen wichtigen Themenfeldern der RAL Gütesicherung (Download).

Die Ausführung von Verkehrszeichen ist in der StVO, der VwV-StVO, dem VzKat, der RWBA und der RWB festgelegt. In diesen verbindlichen Spezifikationen fehlende Anforderungen sind in der Gütesicherung RAL-GZ 628 der GVZ beschrieben, vom BMVI anerkannt und durch die VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 unter III, Absatz 4 verbindlich gefordert. Die GVZ prüft, lässt zu und überwacht die Ausführung von Verkehrszeichen nach StVO in Abstimmung mit dem BMVI und der BASt auf der Grundlage der vorgenannten Spezifikationen. Prüfungsmodalitäten und Abläufe sind auf den folgenden Seiten dargestellt.

Haben Sie Fragen zur CE-Kennzeichnung, wenden Sie sich bitte an StrAus-Zert, die vom DIBt notifizierte Stelle nach der Bauproduktenverordnung.

Haben Sie weitergehende Fragen, nehmen Sie bitte mit uns direkt Kontakt auf.

Haben Sie Fragen zu Produktausführungen, sind wir jederzeit bereit, mit Ihnen einen Ortstermin zu vereinbaren.

Ihr Team der GVZ

Zweck des Vereins

Aus der Satzung der GVZ:

Der Verein hat den Zweck

  • die Güte von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu sichern
  • das Recht zum Führen des Gütezeichens gemäß der Gütezeichensatzung
  • der Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens zu verleihen
  • den Gütegedanken zu vertreten.

Der Verein hat die Aufgabe 

  • zu überwachen, daß Gütezeichenbenutzer die Gütezeichensatzung, die Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens und die Gütebedingungen (Güte- und Prüfbestimmungen) erfüllen
  • Gütezeichenbenutzer zu verpflichten, daß sie für die Güte der gekennzeichneten Erzeugnisse Gewähr bieten
  • gemeinschaftliche Maßnahmen zur Förderung gütegesichterter Erzeugnisse unter Verwendung des Gütezeichens durchzuführen.     

Der Verein unterhält keinen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Er hat keine markt- oder preisregulierenden Aufgaben.

Organe des Vereins

Mitgliederversammlung:

Tagt mindestens einmal im Jahr. Vertreten sind:

  • ordentliche Mitglieder mit Gütezeichen
  • ordentliche Mitglieder ohne Gütezeichen
  • fördernde Mitglieder
     

Vorstand:

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden:

Vorsitzender: Rolf-W. Hiller
stellvertretender Vorsitzender: Rüdiger Schulz


Gesamtvorstand:

Besteht aus dem Vorstand und dem Obmann des Güteauschusses.
Verleiht Benutzungsrechte zum Führen des Gütezeichens.


Güteausschuss:

Erarbeitet Güte- und Prüfbedingungen, prüft Anträge auf Verleihung des Gütezeichens und schlägt sie dem Gesamtvorstand vor, überwacht die Einhaltung der Gütebedingungen.

Der Ausschuss besteht aus:

  • dem Obmann
  • dem Vorstand
  • den Sprechern der Fachbereiche als gewählte Mitglieder
  • als Sachverständige berufene Mitglieder

Obmann: Adrian Kaplik

Mitglieder:
Rolf-W. Hiller (Vorsitzender)
Rüdiger Schulz (stellvertretender Vorsitzender)
Herbert Dopfer
Thorsten Kern
Tim Kieß
Frank Massow
Thomas Ries
Kathrin Siebert
Dirk Heuzeroth (Bundesanstalt für Straßenwesen)


Fachbereiche:

Die Fachbereiche bearbeiten Detailfragen der Gütesicherung in ihrem Aufgabenbereich.

Die Fachbereiche und ihre Sprecher sind:

  1. Standardverkehrszeichen (Tim Kieß)
  2. Verkehrszeichen mit variablen Bildinhalten (Kathrin Siebert)
  3. Aufstellvorrichtungen (Thomas Ries)
  4. Güteschilder (Thorsten Kern)
  5. mehrfach verwendbare Verkehrszeichen (Frank Massow)
  6. Wechselverkehrszeichen (Herbert Dopfer)

 
Geschäftsführer:

Christian Bargen