Digitale Inventarisierung von Verkehrszeichen

Die Inventarisierung von Verkehrszeichen ist häufig sehr aufwändig und erfolgt noch weitestgehend manuell. Die digitale Verwaltung von Verkehrszeichen vereinfacht die Wartung und Pflege des Schilderbestandes. Lesen sie unsere aktuelle Mitteilung zur digitalen Inventarisierung für weitere Informationen über diese zusätzliche Funktionalität für alle gütegesicherten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.
Link zu den Mitteilungen.
Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. (GVZ)
Gütezeichen stehen für stetig und neutral überwachte Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Sie werden von RAL auf der Grundlage der "Grundsätze für Gütezeichen" anerkannt und stehen für Verbraucherschutz in fast allen Lebensbereichen.
Die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. (GVZ) ist die von RAL anerkannte Organisation zur Durchführung der Gütesicherung für diese Produktgruppe. Dies wird durch das Anbringen des RAL Gütezeichens auf dem Produkt dokumentiert.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) darf die Ausführung der Verkehrszeichen nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen. Im Jahr 1960 hat der damalige Bundesminister für Verkehr in seinen Zuständigkeitsbereich das RAL Gütezeichen für Verkehrszeichen eingeführt. Zum gleichen Zeitpunkt erkannte er die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. an und hat den von ihr aufgestellten Gütebestimmungen zugestimmt. Somit gelten diese als anerkannte Gütebedingungen im Sinne der VwV-StVO.
Die Güte- und Prüfbestimmungen, Ausgabe Mai 2010, sind so abgefasst, dass sie unter Einbeziehung der Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ) neben den nationalen Anforderungen auch die Anforderungen aus der europäischen Normung nach der EN 12899-1 (Ortsfeste, vertikale Straßenverkehrszeichen) und die Konformitätsanforderungen nach der Bauproduktenverordnung beinhalten. Das Gütezeichen dokumentiert somit, dass mit dem Gütezeichen gekennzeichnete ortsfeste, vertikale Straßenverkehrszeichen alle nationalen Anforderungen sowie alle freiwilligen Anforderungen der EN 12899-1 erfüllen.
Zum Nachweis der Konformität mit den mandatierten Eigenschaften der EN 12899-1 muss das CE-Kennzeichen angebracht werden.
Video: RAL Erklärfilm in 80 Sekunden
Den Förstern vom Schilderwald - 16. Auflage, Oktober 2021
Der 'Förster' ist wieder da!
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die geänderte VwV-StVO am 16.11.2021 in Kraft getreten. Damit ist die Änderung des VzKat als Anlage zur VwV-StVO ebenfalls in Kraft getreten. Die 16. Auflage unseres handlichen Begleiters im Taschenformat 'Verkehrszeichen Information - Den Förstern vom Schilderwald' zeigt die Verkehrszeichen des aktuellen VzKat.
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